Direkt zum InhaltDirekt zur Hauptnavigation

Verhinderungspflege

Neben der Pflege über ein Pflegeteam kann diese auch von Angehörigen, wie zum Beispiel Verwandten, Nachbarn oder Freunden übernommen werden. Diese sind dann sogenannte stellvertretende Pflegehilfskräfte. Natürlich kann die Pflege auch auf mehrere Personen verteilt werden, sodass kleine Freiräume für die Hilfspfleger entstehen und keine Überlastung zustande kommt. Gibt es allerdings keine Ausweichmöglichkeit auf eine zweite Hilfspflegekraft, kann eine Verhinderungspflege über einen Pflegedienst beantragt werden. Eine Verhinderungspflege kann Stunden-, Tage- oder Wochenweise in Anspruch genommen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie durch einen Termin, eine Krankheit oder einen Urlaub verhindert sind, oder eventuell einfach eine Auszeit brauchen, um sich erholen zu können. Hat der zu Pflegende den Pflegegrad 2-5, werden die Kosten der Verhinderungspflege von der Krankenkasse übernommen. 

  • Verhinderungspflege bedarf nicht unbedingt eines Antrags vor der Inanspruchnahme von Leistungen, wenn Pflegebedürftige bereits Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben.
  • Es ist möglich, Verhinderungspflege rückwirkend geltend zu machen. 
  • Jährliche Kostenübernahme für Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro
  • Jährlicher Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege. 
  • Keine Kürzung des Pflegegelds bei Verhinderungspflege.