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Krankenpflege und Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die vom Arzt verordnet wurden und von examiniertem Pflegepersonal zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden müssen. Eine medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung kann dann vorkommen, wenn ein Patient nach einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen wird, aber trotzdem noch bettlägerig ist und die Wunde fachmännisch versorgt werden muss. In einigen, wenigen Fällen spricht man auch von einer Krankenhausvermeidungspflege da mit der Behandlungspflege der Aufenthalt im Krankenhaus vermieden oder verkürzt werden soll.

Die Kosten für eine Krankenpflege werden von der Krankenkasse des Patienten übernommen. Die erste Versorgung gilt für den Zeitraum von 14 Tagen. Die Dauer der folgenden Verordnung hängt vom Genesungszustand des Patienten ab und muss vom Arzt genehmigt und begründet werden. Eine Krankenhausverhinderungspflege kann eine Geltungsdauer von bis zu 4 Wochen erreichen. Sollte der Arzt mit einer längeren Genesungsdauer rechnen, muss er den medizinischen Dienst der Krankenversicherung MDK einschalten. Je nach Schwere des Einzelfalles kann der Patient auch für bis zu 6 Monate einen Pflegegrad erhalten. 

Was ist häusliche Krankenpflege:

  • Auf Rezept können Patienten aus einem dreier-Paket aus Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung wählen, damit die Versorgung nach einer Operation, einem Unfall oder einer Schwangerschaft gesichert ist
  • Alle Bestimmungen sind im Sozialgesetzbuch zusammengefasst. Die Behandlungspflege im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege wird nach § 37 SGB V geregelt.
  • Die Behandlungspflege zählt als medizinische Leistung, deren Kosten die Krankenversicherung übernimmt
  • Um Leistungen der Krankenpflege zu erhalten, muss man nicht dauerhaft pflegebedürftig sein und keine Leistungen der Pflegeversicherung beantragen


Was beinhaltet die Krankenpflege:

  • Wundverbände wechseln
  • Injektionen geben
  • Medikamente vorbereiten und verarbeichen
  • Verbände und Schienen anlegen